EU AI Act: Pflichten für Unternehmen — was jetzt gilt

Der EU AI Act gilt gestaffelt, und für die allermeisten mittelständischen Unternehmen sind heute genau zwei Pflichten scharf: KI-Kompetenz der Mitarbeitenden (Artikel 4) und das Verbot bestimmter Praktiken (Artikel 5), beide seit dem 2. Februar 2025. Seit dem 2. August 2026 kommen die Transparenzpflichten nach Artikel 50 dazu — der Chatbot muss als Chatbot erkennbar sein. Die schweren Pflichten für Hochrisiko-Systeme treffen nur wenige Betriebe, und sie sind seit Juli 2026 verbindlich auf den 2. Dezember 2027 verschoben.

Stand: Oktober 2026.

Wir sind Softwareentwickler und KI-Berater, keine Rechtsanwälte. Dieser Beitrag ordnet die Rechtslage aus der Praxis ein und ersetzt keine Rechtsberatung.

Die Verschiebung ist kein Vorschlag mehr

Das ist der Punkt, an dem im Moment die meisten Darstellungen veraltet sind. Die EU-Kommission hatte am 19. November 2025 das Digital-Omnibus-Paket vorgelegt und darin vorgeschlagen, die Hochrisiko-Pflichten aufzuschieben. Über Monate war das ein Entwurf im Verfahren — der Trilog scheiterte zunächst Ende April 2026, bevor Anfang Mai 2026 eine vorläufige Einigung zustande kam.

Inzwischen ist daraus geltendes Recht geworden. Die Änderungsverordnung (EU) 2026/1744 wurde am 8. Juli 2026 unterzeichnet, am 24. Juli 2026 im Amtsblatt veröffentlicht und trat am 27. Juli 2026 in Kraft. Wer Ihnen heute noch erzählt, die Hochrisiko-Regeln seien „seit August 2026 in Kraft“, arbeitet mit einem Stand von 2025.

Wichtig ist die Gegenprobe: Verschoben wurden die Hochrisiko-Pflichten. Nicht verschoben wurden die Transparenzpflichten nach Artikel 50 — die gelten seit dem 2. August 2026 unverändert. Genau diese Pflicht betrifft im Mittelstand sehr viel mehr Unternehmen als die Hochrisiko-Regeln.

Zeitleiste: was wann greift

Datum Was gilt Grundlage
1. August 2024 Verordnung in Kraft, noch keine Pflichten Artikel 113
2. Februar 2025 verbotene Praktiken, KI-Kompetenz Artikel 5, Artikel 4, Artikel 113 Buchstabe a
2. August 2025 Pflichten für Anbieter allgemeiner KI-Modelle, Governance, Sanktionsrahmen Artikel 113 Buchstabe b
2. August 2026 Transparenzpflichten; übrige Verordnung grundsätzlich anwendbar Artikel 50, Artikel 113
2. Dezember 2026 zwei neue Verbote (nicht einvernehmliche intime Darstellungen, Missbrauchsmaterial); Ende der Übergangsfrist für die maschinenlesbare Kennzeichnung bei Systemen, die vor dem 2.8.2026 auf dem Markt waren Artikel 5 Absatz 1 Buchstaben ba und bb, Artikel 50 Absatz 2
2. Dezember 2027 Pflichten für eigenständige Hochrisiko-Systeme Anhang III, Artikel 6 Absatz 2
2. August 2028 Pflichten für KI in regulierten Produkten Anhang I, Artikel 6 Absatz 1

Die beiden letzten Zeilen sind die durch die Verordnung (EU) 2026/1744 geänderten Daten. Ursprünglich standen dort der 2. August 2026 und der 2. August 2027.

Erste Frage: Anbieter oder Betreiber?

Alles Weitere hängt an dieser Einordnung, und sie wird in der Praxis am häufigsten falsch gemacht.

  • Anbieter („provider“) ist, wer ein KI-System entwickelt und unter eigenem Namen oder eigener Marke in Verkehr bringt oder in Betrieb nimmt.
  • Betreiber („deployer“) ist, wer ein KI-System unter eigener Verantwortung einsetzt.

Ein mittelständisches Unternehmen, das ein KI-Werkzeug einkauft und benutzt, ist Betreiber. Das ist die leichtere Rolle: Der Katalog an Konstruktions-, Dokumentations- und Konformitätspflichten liegt beim Anbieter.

Die Rolle kippt allerdings schneller, als viele denken. Wer ein eingekauftes System unter eigenem Namen weitergibt, wer die Zweckbestimmung eines Systems wesentlich ändert oder wer ein Hochrisiko-System wesentlich verändert, wird selbst zum Anbieter — mit dem vollen Pflichtenkatalog. Der typische Fall im Mittelstand: Ein Softwarehaus baut ein Modell eines Drittanbieters in sein eigenes Produkt ein und verkauft das Ergebnis unter eigener Marke.

Zweite Frage: welche Risikoklasse?

Die Verordnung kennt vier Stufen. Die Einordnung folgt dem Zweck des Systems, nicht der eingesetzten Technologie.

Stufe Bedeutung Beispiel aus dem Mittelstand
verboten darf gar nicht eingesetzt werden Software, die aus Gesichtern oder Stimmen von Beschäftigten Emotionen ableitet; Bewertung von Personen nach Sozialverhalten
hoch zulässig, aber mit umfangreichen Pflichten KI, die Bewerbungen filtert oder Stellenanzeigen gezielt ausspielt; KI zur Bewertung der Kreditwürdigkeit natürlicher Personen
begrenzt zulässig mit Transparenzpflicht Chatbot im Kundenservice; KI-erzeugte oder bearbeitete Bilder, Videos und Texte
minimal keine besonderen Pflichten aus dem AI Act Rechtschreibhilfe, Übersetzung, Spamfilter, Textentwürfe

Zwei Verbote aus Artikel 5 sind für normale Unternehmen praktisch relevant. Erstens das Ableiten von Emotionen am Arbeitsplatz und in Bildungseinrichtungen — ausgenommen sind medizinische Zwecke und Sicherheitsgründe. Das trifft Werkzeuge zur „Stimmungsanalyse“ in Callcentern oder Videointerviews. Zweitens das Bewerten von Personen nach ihrem Sozialverhalten über einen Zeitraum hinweg, wenn daraus Benachteiligung folgt — gemeint ist nicht die Bonitätsprüfung, sondern das breite Verhaltens-Scoring.

Bei Hochrisiko lohnt sich ein nüchterner Blick auf Anhang III. Er listet acht Bereiche: Biometrie, kritische Infrastruktur, Bildung, Beschäftigung und Personalverwaltung, Zugang zu wesentlichen Diensten, Strafverfolgung, Migration und Grenzkontrolle sowie Justiz und demokratische Prozesse. Im normalen Mittelstand kommen davon realistisch zwei vor: die Vorauswahl von Bewerbungen und die Kreditwürdigkeitsprüfung natürlicher Personen. Reine Betrugserkennung ist in Anhang III ausdrücklich ausgenommen.

Was Sie jetzt konkret tun sollten

Diese Liste ist in einem mittelständischen Unternehmen ohne Hochrisiko-Anwendung an ein bis zwei Tagen abzuarbeiten. Sie ist auch die Vorbereitung für Dezember 2027 — wer bis dahin wartet, fängt zu spät an.

  1. KI-Einsatz inventarisieren. Jedes System auf eine Liste: eingekaufte Werkzeuge, KI-Funktionen in vorhandener Software, Chatdienste, die Teams ohne Freigabe nutzen. Der häufigste Befund ist, dass deutlich mehr läuft als gedacht.
  2. Rolle je System bestimmen. Anbieter oder Betreiber, pro Eintrag, mit einer Zeile Begründung.
  3. Risikoklasse zuordnen. Vier Stufen, pro Eintrag. Alles, was nach Anhang III aussieht, markieren und gesondert prüfen lassen.
  4. KI-Kompetenz herstellen und dokumentieren. Artikel 4 verlangt angemessene Maßnahmen, kein Zertifikat. Die Änderungsverordnung hat das 2026 ausdrücklich klargestellt: Ein bestimmtes Kompetenzniveau muss niemand garantieren. Details dazu stehen in unserem Beitrag zur KI-Schulungspflicht nach Artikel 4.
  5. Transparenzhinweise prüfen. Das ist die Pflicht, die seit August 2026 gilt und am häufigsten übersehen wird: Chatbots müssen als KI erkennbar sein, KI-erzeugte oder bearbeitete Inhalte sind zu kennzeichnen. Der Hinweis gehört in die Anwendung selbst, nicht nur in die Datenschutzerklärung.
  6. Dokumentation anlegen. Eine KI-Richtlinie, die Systemliste mit Rollen und Risikoklassen, der Nachweis der Einweisungen, die Verantwortlichkeit. Mehr braucht es außerhalb von Hochrisiko nicht — aber das braucht es wirklich.

Nicht verwechseln: Der AI Act ist Produkt- und Marktrecht, kein Datenschutzrecht. Die DSGVO gilt daneben unverändert weiter, und in der Praxis beißt sie oft früher. Welche Werkzeuge datenschutzrechtlich tragfähig sind, behandeln wir in Welche KI ist DSGVO-konform?.

Was Verstöße kosten

Hier kursiert ein verbreiteter Fehler: Die berühmten 35 Millionen Euro werden auf alles angewendet. Das ist falsch. Artikel 99 staffelt die Bußgelder, und der höchste Rahmen gilt nur für die verbotenen Praktiken.

Verstoß Rahmen
verbotene Praktiken nach Artikel 5 bis 35 Mio. Euro oder 7 % des weltweiten Jahresumsatzes
Pflichten von Anbietern, Betreibern, Importeuren, Händlern und benannten Stellen — darunter Artikel 50 bis 15 Mio. Euro oder 3 % des weltweiten Jahresumsatzes
falsche oder unvollständige Angaben gegenüber Behörden bis 7,5 Mio. Euro oder 1 % des weltweiten Jahresumsatzes

Maßgeblich ist jeweils der höhere der beiden Werte — bei kleinen und mittleren Unternehmen nach Artikel 99 Absatz 6 dagegen der niedrigere. Und eine Zahl fehlt in dieser Tabelle mit Absicht: Für Artikel 4, die KI-Kompetenz, sieht die Verordnung kein eigenes Bußgeld vor. Er steht nicht im Sanktionskatalog. Folgenlos ist ein Versäumnis trotzdem nicht, weil fehlende Kompetenz zu Verstößen gegen Pflichten führt, die sehr wohl bebußt werden.

Deutschland: die Bundesnetzagentur ist zuständig

Die nationale Durchführung steht seit Sommer 2026. Der Bundestag beschloss das KI-Marktüberwachungs- und Innovationsförderungsgesetz (KI-MIG) am 11. Juni 2026; verkündet wurde es am 28. Juli 2026 im Bundesgesetzblatt, in Kraft ist es seit dem 29. Juli 2026.

Zentrale Marktüberwachungsbehörde ist die Bundesnetzagentur. Dort entstehen ein Koordinierungs- und Kompetenzzentrum für die KI-Verordnung (KoKIVO), eine unabhängige Marktüberwachungskammer für Hochrisiko-Systeme und eine zentrale Beschwerde- und Auskunftsstelle für Bürgerinnen und Bürger. Vorgesehen ist außerdem mindestens ein KI-Reallabor, in dem neue Anwendungen unter Aufsicht erprobt werden können. Für Verstöße gegen Mitwirkungs- und Auskunftspflichten gegenüber der Aufsicht nennt der Bundestag einen eigenen Bußgeldrahmen von bis zu 50.000 Euro — das ist der nationale Zusatz, nicht der Rahmen aus Artikel 99.

Dass eine Beschwerdestelle existiert, ist für die Praxis wichtiger als es klingt. Aufsicht beginnt selten mit einer Routineprüfung. Sie beginnt mit einer Beschwerde — von einem abgelehnten Bewerber, einem Kunden oder einem ehemaligen Mitarbeitenden.

Der ehrliche Rat

Nutzen Sie die Verschiebung nicht als Grund, nichts zu tun, sondern als das, was sie ist: 16 zusätzliche Monate für die Betriebe, die tatsächlich ein Hochrisiko-System einsetzen. Für alle anderen ändert sie nichts an den Pflichten, die heute gelten.

Der praktikable Weg ist immer derselbe: erst die Bestandsaufnahme, dann die Einordnung, dann die Dokumentation — und erst danach die Frage, ob irgendwo echter Handlungsbedarf besteht. In den meisten Unternehmen, die wir uns ansehen, lautet die Antwort: zwei Transparenzhinweise ergänzen, eine Richtlinie schreiben, eine Einweisung halten, fertig.

Wenn Sie das nicht selbst machen wollen, übernehmen wir die Bestandsaufnahme und die Einordnung je System. Das gehört zur KI-Beratung; ein Erstgespräch kostet nichts: Kontakt.

Quellen

Häufige Fragen

Gilt der EU AI Act auch für kleine Unternehmen?

Ja. Die Verordnung kennt keine Ausnahme nach Mitarbeiterzahl oder Umsatz. Sie knüpft an die Rolle an: Wer ein KI-System im eigenen Namen einsetzt, ist Betreiber und hat Pflichten. Erleichterungen gibt es an anderer Stelle — bei Bußgeldern gilt für KMU nach Artikel 99 Absatz 6 der jeweils niedrigere der beiden Werte aus Festbetrag und Umsatzprozentsatz, und für Hochrisiko-Anbieter sind vereinfachte Dokumentationsformen vorgesehen.

Ab wann gilt was beim EU AI Act?

Seit dem 2. Februar 2025 gelten die verbotenen Praktiken (Artikel 5) und die KI-Kompetenz (Artikel 4). Seit dem 2. August 2025 gelten die Regeln für Anbieter allgemeiner KI-Modelle und die Governance-Vorschriften. Seit dem 2. August 2026 gelten die Transparenzpflichten nach Artikel 50. Die Pflichten für Hochrisiko-Systeme nach Anhang III greifen erst am 2. Dezember 2027, für KI in regulierten Produkten nach Anhang I am 2. August 2028.

Sind die Hochrisiko-Pflichten wirklich verschoben?

Ja, und zwar verbindlich. Die Verschiebung war ab November 2025 lange nur ein Kommissionsvorschlag, ist aber inzwischen geltendes Recht: Die Änderungsverordnung (EU) 2026/1744 wurde am 8. Juli 2026 unterzeichnet, am 24. Juli 2026 im Amtsblatt veröffentlicht und ist am 27. Juli 2026 in Kraft getreten. Sie verschiebt die Anwendung der Pflichten für eigenständige Hochrisiko-Systeme nach Anhang III vom 2. August 2026 auf den 2. Dezember 2027.

Was ist ein Hochrisiko-KI-System?

Hochrisiko ist kein Gefühl, sondern eine Liste. Anhang III der Verordnung nennt acht Bereiche, darunter Beschäftigung und Personalverwaltung, Bewertung der Kreditwürdigkeit natürlicher Personen, Bildung, kritische Infrastruktur und Biometrie. Dazu kommt nach Anhang I KI, die als Sicherheitsbauteil in bereits regulierten Produkten steckt. Im Mittelstand sind praktisch nur zwei Fälle häufig: KI in der Bewerbervorauswahl und KI in der Kreditwürdigkeitsprüfung.

Wer kontrolliert den AI Act in Deutschland?

Die Bundesnetzagentur. Das KI-Marktüberwachungs- und Innovationsförderungsgesetz (KI-MIG) wurde am 11. Juni 2026 vom Bundestag beschlossen, am 28. Juli 2026 im Bundesgesetzblatt verkündet und ist am 29. Juli 2026 in Kraft getreten. Es macht die Bundesnetzagentur zur zentralen Marktüberwachungsbehörde, richtet dort ein Koordinierungs- und Kompetenzzentrum (KoKIVO) sowie eine zentrale Beschwerdestelle ein und sieht mindestens ein KI-Reallabor vor.

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